Auf Anordnung des Beliner Senats vom 14.03.2020
Ist der er Sport- und Trainingsbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt. Der Landessportbund Berlin unterstützt diese Maßnahme, denn der Sport kann einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten.
Die Verordnung gilt ab sofort und bleibt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 in Kraft. Wir bitten die Berliner Sportfamilie, die Vereine und Verbände und alle Sporttreibenden, diese Verordnung einzuhalten und umgehend umzusetzen.
Der Verein bleibt wie sicher von vielen schon bemerkt geschlossen.